Vogelspinnen Forum
Spinne ignoriert Maus???
Andy schrieb am 22.06.2009 um 15:39 Uhr:
Hallo,
habe meiner VS ne kleine Maus geholt.Is nich die Erste.Aber es ist das erste mal das sie schon ein wenig Haare hatte. Sonst war es so:
Maus rein und es dauerte keine 10s bis zum Angriff.
Heute:
Maus rein, Spinne richtet sich auf und die Maus kann machen was sie will. Die Maus ist sogar zwischen den Beinen der Spinne hindurch gelaufen.
Habe Sie jetzt erstmal wieder raus genommen.
Bitte um eine schnelle Antwort.Sonst wird das Vieh ja noch größer.Watt mach ich mit dem Vieh wenn ichs nicht mehr verfüttern kann????
Danke und Gruß
Andy
habe meiner VS ne kleine Maus geholt.Is nich die Erste.Aber es ist das erste mal das sie schon ein wenig Haare hatte. Sonst war es so:
Maus rein und es dauerte keine 10s bis zum Angriff.
Heute:
Maus rein, Spinne richtet sich auf und die Maus kann machen was sie will. Die Maus ist sogar zwischen den Beinen der Spinne hindurch gelaufen.
Habe Sie jetzt erstmal wieder raus genommen.
Bitte um eine schnelle Antwort.Sonst wird das Vieh ja noch größer.Watt mach ich mit dem Vieh wenn ichs nicht mehr verfüttern kann????
Danke und Gruß
Andy
kb schrieb am 23.06.2009 um 02:50 Uhr:
@ Andy
also als aller erstes würde ich gerne wissen welcher spinne du ne maus angeboten hast
und als zweites würde ich gerne wissen ob du eigentlich weist das es verboten ist mäuse ratten oder der gleichen lebend zu verfüttern???
wenn ja warum machst du es dann
mfg kb
also als aller erstes würde ich gerne wissen welcher spinne du ne maus angeboten hast
und als zweites würde ich gerne wissen ob du eigentlich weist das es verboten ist mäuse ratten oder der gleichen lebend zu verfüttern???
wenn ja warum machst du es dann
mfg kb
Micha schrieb am 23.06.2009 um 09:46 Uhr:
Das verfüttern von lebendigen Wirbeltiere ist verboten.
MfG Micha
MfG Micha
Klaus die dicke maus schrieb am 28.06.2009 um 11:53 Uhr:
WO STEHT DENN BITTESCHÖN DAS ES VERBOTEN IST ???
Regenwaldzentrum schrieb am 20.07.2009 um 09:49 Uhr:
Das Verbot steht in den entsprechenden Paragraphen und ist eigentlich ein alter Hut. Aber fürs genauere Recherchieren bin ich momentan zu faul ...
Der Grund des Verbots ist, daß Wirbeltiere ein menschenähnliches Schmerzempfinden besitzen, die (Futter-)Insekten jedoch nicht, da sie die entsprechenden Schmerzrezeptoren und die dazugehörigen verarbeitenden Hirnareale nicht besitzen. Deshalb dürfen Wirbeltiere nur von dazu ausgebildeten "Fachkillern" getötet werden.
Zum Verhalten: normalerweise stürzen sich unsere VS sofort auf die Beute, manchmal erst nach einigen Stunden, hin und wieder gar nicht. (Anm.: wenn wir Futterinsekten für längere Zeit im Terrarium belassen, dann immer nur mit einer guten Portion Insektenfutter ...)
Manchmal wollen die einfach nicht fressen, ist halt so. Wenn sie (zu) satt ist, dann fasten sie freiwillig. Wie oft fütterst Du? Und wenn das Tier zu groß ist, dann hat sie einfach Angst und geht, wie von Dir beschrieben, in Abwehrstellung.
Lieber Gruß, Stefan
Der Grund des Verbots ist, daß Wirbeltiere ein menschenähnliches Schmerzempfinden besitzen, die (Futter-)Insekten jedoch nicht, da sie die entsprechenden Schmerzrezeptoren und die dazugehörigen verarbeitenden Hirnareale nicht besitzen. Deshalb dürfen Wirbeltiere nur von dazu ausgebildeten "Fachkillern" getötet werden.
Zum Verhalten: normalerweise stürzen sich unsere VS sofort auf die Beute, manchmal erst nach einigen Stunden, hin und wieder gar nicht. (Anm.: wenn wir Futterinsekten für längere Zeit im Terrarium belassen, dann immer nur mit einer guten Portion Insektenfutter ...)
Manchmal wollen die einfach nicht fressen, ist halt so. Wenn sie (zu) satt ist, dann fasten sie freiwillig. Wie oft fütterst Du? Und wenn das Tier zu groß ist, dann hat sie einfach Angst und geht, wie von Dir beschrieben, in Abwehrstellung.
Lieber Gruß, Stefan
Klaus die dicke maus schrieb am 27.07.2009 um 06:51 Uhr:
nix verboten.....
Die Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen, da hierfür in der Regel kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 TierSchG vorliegt. In speziellen Ausnahmefällen kann die Verfütterung lebender Tiere allerdings zu deren artgemäßer Haltung objektiv gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigung kann § 2 TierSchG herangezogen werden. Demnach muss Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“ (§ 2 TierschG, Satz 1). Ist eine artgerechte Ernährung des Tieres aus biologischen Gründen nur durch die Abgabe von Lebendfutter möglich, so kann dies einen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 TierSchG darstellen.
es ist abzulehnen mehr nicht
Die Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen, da hierfür in der Regel kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 TierSchG vorliegt. In speziellen Ausnahmefällen kann die Verfütterung lebender Tiere allerdings zu deren artgemäßer Haltung objektiv gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigung kann § 2 TierSchG herangezogen werden. Demnach muss Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“ (§ 2 TierschG, Satz 1). Ist eine artgerechte Ernährung des Tieres aus biologischen Gründen nur durch die Abgabe von Lebendfutter möglich, so kann dies einen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 TierSchG darstellen.
es ist abzulehnen mehr nicht
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