Vogelspinnen Forum


Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Tiere

Herold schrieb am 26.02.2009 um 17:53 Uhr:
Wo bekomme ich so eine Erlaubnis her? Und brauch ich die bei jeder Spinne ?
Danke

mfg herold
kb schrieb am 26.02.2009 um 18:00 Uhr:
hi herold

ob und wann du so ne erlaubnis brauchst

kannst du normalerweise im ordnungsamt raus bekommen

das ist auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich

mfg kb
Herold schrieb am 26.02.2009 um 23:37 Uhr:
danke !!! da werd ich montag mal schauen was die sagen
Steve schrieb am 27.02.2009 um 09:13 Uhr:
Pandius Imperator sind in der Wa- Anhang B und sind somit unter Schutz gestellt und benötigen einen Herkunfstnachweis sowie eine Registrierrungsnummer,außerdem sind sie der unteren Naturschutzbehörde des Wohnortes zu melden! Viel Spaß auf dem Amt! (Bei Vogelspinnen sind es aber wirklich nur die unter schutz gestellten Tiere! Das könnten sie dir auch auf dem amt sagen! Vieleicht bekommst du aber ein Dokument wo dir das Halten erlaubt wird! Warum hast du es nicht gleich vom Züchter bekommen!
Jemand schrieb am 27.02.2009 um 12:00 Uhr:
@ Steve

Hat dir schon jemand gesagt Gattungsname gross und Artennamen klein.

Steve schrieb am 27.02.2009 um 12:08 Uhr:
Nee,ist das hier ein Diktat!
Herold schrieb am 28.02.2009 um 13:04 Uhr:
ich habe nix vom züchter bekommen weil ich die von nen kumpel bekommen habe weil der ins ausland gezogen ist
Micha schrieb am 28.02.2009 um 13:14 Uhr:
@ Herold

Es sind nicht alle Vogelspinnen Nachweispflichtig.
Welche Spinnenart hast Du?
Die brachypelama fällt unter das Wa II für die brauchste eine.


LG Micha
Micha schrieb am 28.02.2009 um 13:54 Uhr:
@ Herold

und solltest du eine nachweispflichtige habe und kein Beleg woher.
Mache dir keine Gedanken. Wenn du mal kontrolliert werden solltetst was bis jetzt eher sehr selten der Fall war. Hast du immer noch Zeit denen das zu Beweisen woher du Deine Spinne hast.
Aber wo kein Kläger auch kein Richter.Also nicht die Pferde scheu machen.

MfG Micha
Herold schrieb am 02.03.2009 um 22:16 Uhr:
zur zeit habe ich eine Grammostola rosea und ich möchte mir noch gern eine Brachypelma smithi holen

mfg herold
Micha schrieb am 03.03.2009 um 09:44 Uhr:
@ Herold

die Brachypelma ist Nachweispflichtig, Quittung Kaufbelegt reicht als Nachweis.
Habe hier mal mit einen vom Ortnungsamt gesprochen.
Es ist keine einzige Spinne als Halter gemeldet.
Als Züchter sieht es da schon was anders aus meinte er.

So, finde das sollte reichen für dich!!

MfG Micha
Herold schrieb am 03.03.2009 um 16:13 Uhr:
@ Micha

ich bedanke mich du hast mir weiter geholfen


mfg herold


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